Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 "An der Klosterstraße"

Bekanntmachung des Marktes Wolnzach

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „An der Klosterstraße gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB des Marktes Wolnzach;

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 für das Gebiet „An der Klosterstraße“ beschlossen. 

 

Das Bebauungsplangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 257/2, 2/0, 4/0, 3/0, 2/1, 1/0, 257/6 der Gemarkung Wolnzach.

 

Die Grenzen des Bebauungsplanes werden wie folgt festgesetzt:

 

Nördliche Grenze:

Fl. Nrn. 259, 256 – Elsenheimerstraße 1 und Marienplatz 7

 

Östliche Grenze:

Fl. Nr. 366/0 der Gemarkung Wolnzach (Elsenheimerstaße; Nähe Deutsches Hopfenmuseum)

 

Südliche Grenze:

Fl. Nr. 411 (Klosterstraße) und Fl. Nr. 257 (Marktplatz)

 

Westliche Grenze:

Fl. Nr. 200 (Marktservice des Marktes Wolnzach), Fl. Nr. 177/5 des Marktes Wolnzach (Straße „Schloßhof“), Fl. Nrn. 205, 205/1 und 206/1 der Gemarkung Wolnzach (Wohn- und Geschäftshäuser)

 

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan umrandet und rot hinterlegt dargestellt und befindet sich innerhalb der Linie:

Lageplan Geltungsbereich BPlan Nr. 172 An der Klosterstraße

Dieser Lageplan des Bauamtes vom 11.12.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 172 „An der Klosterstraße“ ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 172 „An der Klosterstraße“ kann im Rathaus Wolnzach, Marktplatz 1, Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18 Uhr) bzw. auf der Internetseite des Marktes Wolnzach unter https://www.wolnzach.de/amtliche-bekanntmachungen.n160.html (unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) eingesehen werden.

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan soll mindestens folgende wesentliche planungsrechtlichen Festsetzungen erhalten:

  • Zur Bauweise: geschlossene Bauweise
  • Festlegung einer Baulinie entlang der Klosterstraße sowie Elsenheimerstraße; im Bereich der Kurve kommend von der Elsenheimerstraße abbiegend in de Klosterstraße erfolgt ein Rückspruch der Baulinie von mind. 1.5 m für eine neue Verkehrsführung
  • Parzellenweise Festlegung der Firstrichtung für die geplanten Baukörper zur Sicherung der prägenden Kubatur
  • Satteldach mit Dachneigung <55 Grad
  • Dachgauben mit max. 20% der Dachflächen

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

 

Wolnzach, den 06.05.2026

 

Simon Zimmermann

1. Bürgermeister